fliegen lernen

 Mitgliedschaft in einem der fünf Vereine des Segelflugzentrum Augsburg
 Die Ausbildung
 Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der Ausbildung
 Und so sieht's mit den Kosten aus
 

Mitgliedschaft in einem der fünf Vereine des Segelflugzentrum Augsburg:

Um in den Genuss der Ausbildung im Verein zu kommen muss man zuerst einmal Mitglied werden. Die Ausbildung im Verein ist zwar etwas zeitintensiver, was nicht unbedingt ein Nachteil sein muss. So ist der Freizeitwert, die Geselligkeit und Teamgeist als auch die Möglichkeit zur Erweiterung von praktischen Handfertigkeiten nicht zu verachten.
Um den für sich persönlich besten bzw. ansprechendsten Verein innerhalb des Segelflugzentrum Augsburg herauszufinden kommen Sie am besten mal bei uns am Flugplatz Augsburg / Mühlhausen vorbei. In einem Gespräch mit den einzelnen Vereinen bzw. deren Mitglieder findet sich zumeist schnell der ideale Partner....

 

 

Die Ausbildung:

Die Ausbildung umfasst die praktische Flugausbildung und einem theoretischen Unterricht. Sie schließt, ähnlich wie beim Führerschein fürs Auto, mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Mit deren Bestehen erhalten Sie den PPL Beiblatt C. Im Normalfall beginnen Sie mit der praktischen, d.h. als fliegerischen Ausbildung. Während dessen wird praxisbegleitender Unterricht gegeben, welcher dann im Winter vertieft bzw. abgeschlossen wird. Geflogen wird am Anfang mit einer ASK21 oder einem Twin Astir (beides Kunststoffdoppelsitzer) oder einer ASK13 (Doppelsitzer in Gemischtbauweise), und natürlich einem Fluglehrer. Teilweise setzen wir auch Motorsegler zur Segelflugausbildung ein.
Wann der 1. Alleinflug, d.h. der erste Meilenstein einer jeden Flugausbildung, stattfindet, hängt von Ihrer Beteiligung am Flugbetrieb und auch von Ihrer Auffassungsgabe ab. Normalerweise erreichen unsere Flugschüler im Laufe einer Flugsaison dieses Ziel.
Nach den ersten Alleinflügen auf dem Doppelsitzer erfolgt die Umschulung auf einen unserer einsitzigen Segelflugzeuge. In der Zeit zwischen dem 1. Alleinflug und dem Ablegen der Prüfung sind Sie weiterhin Flugschüler, d.h. alle Ihre Flüge müssen unter Aufsicht eines Fluglehrers erfolgen. Der Vorteil im Verein: Die praktische Flugausbildung ist, abgesehen von den normalen Start- und Fluggebühren, kostenlos.
Für Sie als eventuell beginnenden Segelflieger ist wichtig, dass Sie sich über den relativ hohen Zeiteinsatz, den nicht nur die Ausbildung bis zum Flugschein, sondern auch das Fliegen nach Scheinerhalt, im Klaren sind.
Die regelmäßige Beteiligung am Flugbetrieb ist, nicht nur für ein schnelles Vorankommen während der Ausbildung, sondern auch zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes, mit z.B. verschiedenen Bodendiensten, sehr wichtig.

 

 

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der Ausbildung (PPL C):

1. Mindestalter für Schulungsbeginn: 14 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern
2. Mindestalter für Scheinerhalt : 17 Jahre
3. Körperliche Tauglichkeit (Brille ist kein Hindernis)
4. Praxis:
  a) Flugstunden: 30 Stunden, davon mindestens die Hälfte im Alleinflug und einen 50 km Überlandflug alleine nach Einweisung durch einen Fluglehrer
  b) Startanzahl: ca. 60 Starts, davon min. 20 allein. 3 Landungen auf anderen Flugplätzen, 3 Landungen aus ungewohnter Position
  c) Sonstiges: Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort (z.B. BRK) (Entspricht den für KFZ-Führerschein notwendigen Lehrgang)
  d) Prüfung: Prüfungsflüge mit einem Prüfer der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamtes Süd
5. Theorie:
  a) Lehrgang: Theorielehrgang mit 60 Unterrichtsstunden in den Fächern Navigation, Meteorologie, Technik, Verhalten im besonderen Fällen und Luftrecht (wird meist im Winter an Samstagen bzw. Sonntagen gehalten)
  b) Prüfung: schriftlich in allen Fächern bei der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
  c) Funksprech-zeugnis: Lehrgang und danach Prüfung in der Oberpostdirektion München oder der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
Nach der Ausbildung zum Segelflugpiloten PPL-C ist in unserem Verein auch die Ausbildung zum Motorseglerpiloten PPL-B möglich.
Der genannte Umfang der Segelflugausbildung muss in den letzten 4 Jahren vor der Anmeldung zur Luftfahrerscheinprüfung absolviert werden. Die Luftfahrerscheinprüfung selbst umfasst eine theoretische Prüfung im Luftamt Süd und eine praktische Prüfung (Prüfungsflug im Doppelsitzer mit Prüfer). Aufgrund einer internen Regelung erwarten wir von jedem aktiven Mitglied den Erwerb des Windenfahrerscheines innerhalb von 2 Jahren. Die Ausbildung dazu übernehmen erfahrene Windenfahrer.

 

 

Und so sieht's mit den Kosten aus:

Dank der ehrenamtlichen Tätigkeiten im Verein können die Kosten, vor allem im Bereich der Schulung, relativ niedrig gehalten werden.

Genauere Informationen erhalten Sie auf den Homepages der einzelnen Vereine oder in einem persönlichen Gespräch.

 

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Überarbeitet: admin@avs-ev.de / Stand: 25.03.2001