Internas des SZA

 

Der Verein

 

Gründungsmitglieder des „SZA e.V.“ sind die fünf am Platz stationierten Vereine, die mit ihrem Vorstand darin vertreten sind (ordentliche Mitglieder), daneben – da bei einer Vereingründung mindestens 7 Personen dabei sein müssen – noch außerordentliche Mitglieder. (sozusagen die Geburtshelfer). Damit sind nun folgende Personen Gründungsmitglieder geworden:

 

Ordentliche Mitglieder:
Johann Fischer      AVS   Klaus Eder    MBB
Manfred Tieschky FDB Emmeran Dichtl GSTH  
Manfred Geierhos SGH      

 

Außerordentliche Mitglieder:  
Walter Schmid AVS   Johann Langenwalter MBB  
Ottmar Schmidt GSTH    

 

Vorstandschaft: 
Erster Vorsitzender: Johann Fischer Zweiter Vorsitzender: Johann Langenwalter  
Kassier: Emmeran Dichtl   Schriftführer: Klaus Harzenetter
Kassenprüfer 1: Rudolf Fronwieser   Kassenprüfer 2: Peter Vöst
Liegenschaften: Herbert Zimmermann *)    
Presse: Olivia Will Umwelt Dieter Probst
Ausbildung / Streckenflug / Wettbewerbe: ???    

Damit sind die Segelflugvereine nun bestens vorbereitet für die kommenden Aufgaben rund um die Verlagerung des Segelflugzentrums. Aber auch andere Aufgaben, welche die Vereine allein nicht mehr bewältigen können bzw. mit den künftigen Veränderungen unseres Sport zu tun haben, können durch gemeinsames Auftreten in einem Dachverein effektiver gelöst werden.    

Segelfluggeländeordnung

Auf Grund der in der vergangenen Flugsaison aufgekommenen Ungereimtheiten zwischen ausgeübtem und zugelassenen Flugbetrieb laut Segelfluggeländeordnung (SGO) wurde in Zusammenarbeit mit Luftamt DFS und AFG die SGO und die dazugehörenden Verordnungen neu erstellt, um alle Beteiligten am Flugbetrieb in eine rechtlich abgesicherte Position zu bringen.

Neu an der SGO ist:  

Betriebsumfang

Segelflugzeuge mit Startart Winde und F-Schlepp
Motorsegler  
Schleppflugzeuge
Flugbetriebsflächen

Start und Landebahn 1 auf 450 m verlängert und um ca. 10 m nach Süden verschoben
Flugbetrieb ohne Flugbetriebsleiter für Segelflug
Die Luftaufsicht (LA) / Platzkontrollstelle (PKS) kann den Flugbetrieb, ohne Flugbetriebsleiter für Segelflug zulassen, wenn

wenn ein verantwortlicher Startleiter den Flugbetrieb auf dem Segelfluggelände überwacht

für Windenschleppstarts nur eine Winde in Betrieb ist  
im Flugplatzverkehr des Segelflugbereichs nicht mehr als fünf Luftfahrzeuge eingesetzt werden.

 

Die neue SGO / FBLS und SFLS hängen am schwarzen Brett aus bzw. können unter Links heruntergeladen werden.

Anordnung der Start und Landebahnen

 

Piste 07 Piste 25

Einteilung der zu pflegenden Flächen des SZA

Auf Anregung von Peter Geiger hat das SZA nun beschlossen die zu pflegenden Flächen am Segelfluggelände in die Obhut der einzelnen Vereine zu übertragen. Dazu wurde von Hans Fischer ein Plan erarbeitet der die Zuständigkeiten beschreibt.

 
Überarbeitet: admin@avs-ev.de / Stand: 20.04.2002

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