Aufgrund
einer Klage von gewerblichen Flugfirmen ist Werbung für Gästeflüge nur unter
bestimmtem Wortlaut zum Beispiel Mitfluggelegenheit möglich. Für die Vereine
bedeutet dies aber nicht, dass nun nicht mehr für Mitfluggelegenheiten geworben
werden kann. Es ist nach wie vor möglich, auf unserer Infotafel darauf
hinzuweisen, Mitfluggelegenheiten als Gewinne bei Preisausschreiben zu verlosen,
in unseren Broschüren auf die Möglichkeit von Mitfluggelegenheiten
hinzuweisen.
Also, die Mitflugmöglichkeit besteht weiterhin, einfach bei uns vorbeisehen....
| Überarbeitet: | admin@avs-ev.de / Stand: 14.04.2002 | ||