Mitflugmöglichkeit

aktuell: Keine Werbung für Gästeflüge

Aufgrund einer Klage von gewerblichen Flugfirmen ist Werbung für Gästeflüge nur unter bestimmtem Wortlaut zum Beispiel Mitfluggelegenheit möglich. Für die Vereine bedeutet dies aber nicht, dass nun nicht mehr für Mitfluggelegenheiten geworben werden kann. Es ist nach wie vor möglich, auf unserer Infotafel darauf hinzuweisen, Mitfluggelegenheiten als Gewinne bei Preisausschreiben zu verlosen, in unseren Broschüren auf die Möglichkeit von Mitfluggelegenheiten hinzuweisen.

Es muss nur alles unterbleiben, was den Anschein einer gewerblichen Vermarktung von Mitfluggelegenheiten hat und die Anzahl der Mitfluggelegenheiten muss in einem angemessenen Verhältnis zu unseren eigenen Starts liegen.

Also, die Mitflugmöglichkeit besteht weiterhin, einfach bei uns vorbeisehen....

zurück
 
Überarbeitet: admin@avs-ev.de / Stand: 14.04.2002